Kosten & Erstattung

Kostenerstattung

Grundsätzlich ist eine osteopathische Behandlung eine Privatleistung. Als Heilpraktiker kann die Abrechnung auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erfolgen. Eine Erstattung durch Kostenträger ist nicht garantiert und kann je nach Tarif, Krankenkasse und Voraussetzungen unterschiedlich ausfallen.

GKV

Gesetzliche Krankenkassen

Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten anteilig osteopathische Behandlungen. Häufig wird ein ärztliches Rezept verlangt, dessen Ausstellungsdatum am Behandlungstag oder davor liegt.

PKV

Privatversicherte

Privatversicherte prüfen am besten vorab, ob und in welchem Umfang Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker im Tarif enthalten sind.

BH

Beihilfe

Beihilfeversicherte sollten sich direkt bei der zuständigen Beihilfestelle über Erstattung, Höchstsätze und Voraussetzungen informieren.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, wie viel erstattet wird. Der Honoraranspruch der Praxis besteht unabhängig von einer Erstattung durch Dritte.

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