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Kosten & Erstattung
Grundsätzlich ist eine osteopathische Behandlung eine Privatleistung. Als Heilpraktiker kann die Abrechnung auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erfolgen. Eine Erstattung durch Kostenträger ist nicht garantiert und kann je nach Tarif, Krankenkasse und Voraussetzungen unterschiedlich ausfallen.
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten anteilig osteopathische Behandlungen. Häufig wird ein ärztliches Rezept verlangt, dessen Ausstellungsdatum am Behandlungstag oder davor liegt.
Privatversicherte prüfen am besten vorab, ob und in welchem Umfang Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker im Tarif enthalten sind.
Beihilfeversicherte sollten sich direkt bei der zuständigen Beihilfestelle über Erstattung, Höchstsätze und Voraussetzungen informieren.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, wie viel erstattet wird. Der Honoraranspruch der Praxis besteht unabhängig von einer Erstattung durch Dritte.
FAQ
Eine osteopathische Behandlung kostet 100 €. Im Preis enthalten sind das ausführliche Anamnesegespräch, die osteopathische Untersuchung, die Behandlung, eine kurze Beratung, Dokumentation und die Rechnungserstellung. Da jede Behandlung individuell auf Ihre Beschwerden abgestimmt wird, richtet sich der genaue Ablauf nach Ihrem persönlichen Befund. Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich anteilig an den Kosten. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Voraussetzungen. Mehr dazu steht unter Kosten & Erstattung.
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen ganz oder teilweise. Die Bedingungen unterscheiden sich jedoch je nach Krankenkasse. Häufig werden eine ärztliche Empfehlung und die Behandlung durch qualifizierte Osteopathinnen oder Osteopathen verlangt. Bitte prüfen Sie deshalb vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen benötigt werden und wie hoch die Erstattung ausfällt. Eine Übersicht und weitere Hinweise finden Sie auf der Seite Kosten & Erstattung.
Für eine osteopathische Behandlung benötigen Sie grundsätzlich keine Überweisung. Einige gesetzliche Krankenkassen verlangen für eine Kostenerstattung jedoch eine ärztliche Empfehlung, ein Privatrezept oder eine formlose Bescheinigung. Wenn Sie eine Erstattung beantragen möchten, empfiehlt es sich, die Voraussetzungen Ihrer Krankenkasse vor dem ersten Termin zu prüfen. Für die Behandlung selbst steht die osteopathische Anamnese und Untersuchung im Mittelpunkt.